Unsere Kanzlei bietet Rechtsberatung und Interessenvertretung für in- und ausländische, natürliche oder juristische Personen im Bereich des Familienrechts insbesondere;
- Dies umfasst vor allem die rechtliche Beratung beim An- und Verkauf von Mobilien und Immobilien, bei der Übertragung von Miteigentumsanteilen oder Gesamthandeigentum an Mobilien oder Immobilen, bei der Änderung des Gesamthandeigentums in Miteigentumsanteile, beim dinglichen Recht an Mobilien und Immobilien, bei der Gründung von Grunddienstbarkeit zugunsten Grundstücken, Nutzungsrecht, Wohnrecht, Überbaurecht, Quellenrecht, Grundstücksbelastung, Grundstückssicherheit, Hypothek, Briefhypothek und Pfandbrief, mit Grundstück garantierter Schuldanerkenntnis, Ankauf, Vorkauf, Rückkaufsrecht, Vorbereitung von Verträgen bezüglich dieser begrenzten dinglichen Rechte nach dem Wunsch und den Bedürfnissen des Mandanten oder vorher vorbereitete Verträge durch Auswertung zu Gunsten des Mandanten ändern, bei der Gründung von Dienstbarkeiten an Wohnungen und Eigentumswohnungen, bei Klagen auf Erlangung des Besitzrechts, Herausgabeanspruch, bei der Eröffnung der Klage auf Löschung des Grundbucheintrags oder Verteidigung bei Klagen, die gegen den Mandanten eröffnet wurden.