Unsere Kanzlei bietet in- und ausländischen natürlichen und juristischen Personen die Rechtsberatungen und anwaltliche Dienstleistungen in den folgenden Bereichen bezüglich Antidumpingrecht;
- in dem Fall, dass eine Antidumpinguntersuchung eingeleitet wird, weil festgestellt wird, dass die Einfuhren einer Ware gedumpt oder subventioniert sind und dass diese gedumpten oder subventionierten Wareneinfuhren inländische Hersteller, die „ähnliche Waren“ herstellen, schädigen oder zu schädigen drohen oder die Errichtung eines Produktionszweigs physisch verzögern, bei der Bereitstellung der erforderlichen Verteidigungsmittel,
- bei den zuständigen Behörden zu Beginn der Untersuchung erforderlichenfalls eine Fristverlängerung zu beantragen,
- gegebenenfalls zu Beginn der Untersuchung bei den zuständigen Behörden den Schutz vertraulicher Informationen zu beantragen,
- Einspruch gegen die von den zuständigen Behörden zu Beginn der Untersuchung getroffenen vorläufigen Maßnahmen, den eingeführten vorläufigen Zoll, die geforderte Sicherheit in Höhe des geschätzten vorläufigen Antidumpingzolls, die Festsetzung des Zollwerts (Aussetzung der Zölle) unter der Bedingung, dass der geschätzte, im Rahmen der Untersuchung ermittelte Betrag des Dumpingzolls angegeben wird,
- die Teilnahme an Sitzungen, die während der Untersuchung vor den zuständigen Behörden abgehalten werden,
- Einspruch gegen den von den zuständigen Behörden nach Abschluss der Untersuchung eingeführten Antidumpingzoll,
- Mitwirkung an der Abgabe von Preisverpflichtungen gegenüber den zuständigen Behörden am Ende der Untersuchung,
- Verwaltungsverfahren gegen den am Ende der Untersuchung von den zuständigen Behörden eingeführten Antidumpingzoll,