Unsere Kanzlei bietet Rechtsberatung und Interessenvertretung für in- und ausländische, natürliche oder juristische Personen im Bereich des Familienrechts insbesondere;
- Dies umfasst im Steuerrecht das Einkommenssteuergesetz (Einkommenssteuer), Gesellschaftssteuergesetz (Gesellschaftssteuer), Mehrwertsteuergesetz (Mehrwertsteuer), Kapitalübertragungssteuergesetz (Kapitalübertragungssteuer), Stempelsteuergesetz (Stempelsteuer), Gebührenordnung (Gerichtsgebühr, Notargebühr, Steuergerichtsgebühr, Grundbuchs- und Kadastergebühr, Konsolulatsgebühr, Pass, Aufenthaltsbescheinigung, Visa und Außenministerium Anerkennungsgebühr, Schiffs – und Hafengebühr, Privelegschein, Betriebserlaubnis- und Diplomgebühren, Verkehsgebühren), Wertpapiersgesetz, Immobiliensteuergesety (Immobiliensteuer), Kraftfahrzeugssteuergesetz (Kraftfahrzeugssteuer), Finanzierungsgesetz (Kfz-ankaufssteuer), Gesetz zur Eigenverbrauchssteuer (Erdölsteuer, Kfz-ankaufssteuer, alkoholische Getränkesteuer, Tabaksteuer), Ausgabensteuergesetz (Banken-und Versicherungsbearbeitungssteuer, private Kommunikationssteuer), Kommunaleinkommensgesetz (Veröffentlichungs – und Werbungssteuer, Vergnügungssteur, Nachrichtenübermittlungssteuer, Stromverbauchs- und Gasverbrauchssteuer, Brandschutzversicherungssteuer, Umweltschutzsteuer, Besatzungsgebühr, Gebühr für die Genehmigung zur Arbeit an Feiertagen, Grundwassersteuer, Maklergebühr, Gebühr zur Tierschlachtung und Überprüfung, Gebühr zur Überprüfung von Messapparaten und Eichgeräten, Gebühren für den Gebäudebau, Beitrag zu den Abgaben), Gewinnspielerlössteuer, Gesetz über Fond und Anteilbetimmung (Gewinnspielsteuer), Steuerverfahrensgesetz und Gesetz über Zwangseinforderung der staatlichen Forderungen und bei der Lösung von aufgrund Doppelbesteuerung entstehenden Auseinandersetzungen vor den Schiedsgerichten, falls erforderlich vor den Gerichten und aus Sicht des Steuerrechts aktive und passive Übernahme der Unternehmen, Zusammenführung oder Änderung der Art oder Trennung oder Austausch von Anteilen, bei der Teilnahme an Unternehmen, finanzielle due-diligence, Unterstützung bei der Wertgewinnung des Unternehmens, bei der Bearbeitung von Verträgen bezüglich dieser Vorgänge dem Wunsch und den Bedürfnissen des Mandanten entsprechend oder bei der Änderung von bereits bearbeiteten Veträgen zu Gunsten des Mandanten, aus Sicht des Steuerrechts bei Anteilsübertragungen und Unternehmensliquidationen, bei der Förderung der Steuer, bei der Anwenung von rabattierter Gesellschaftssteuer, bei der Verbesserung, bei Steuerrückzahlungen, bei steuerlichen Erleichterungen, bei der Verantwirtung von gesetzlichen Vertretern, bei dem Verlangen von Sicherheitsleistungen, Arrest und Fälligkeiten, Bewährungen, Aufschub, Löschung, in Anbetracht der Zwangseinforderung der staatlichen Forderungen und der Verfolgung bei der Pfändung und dem Verkauf von Mobilien und Immobilien, in Anbetracht des Steuerrechts Insolvenz und Zwangsvergleich, Aufschub der Insolvenz, durch Schiedsweg erneute Wiederaufbau, beim Verlangen nach den fachspeziefischen Bestimmungen, bei der Anwendung von Devisen und Freihandelszone.