Unsere Kanzlei bietet in- und ausländischen natürlichen und juristischen Personen die Rechtsberatungen und anwaltliche Dienstleistungen in den folgenden Bereichen bezüglich Bank- und Finanzrecht;
- die Satzung von Banken, einschließlich Beteiligungs-, Förder- oder Investment Finanzholdinggesellschaften oder Vermögensverwaltungsgesellschaften (“Gesellschaften”), die mit inländischem oder ausländischem Kapital gegründet werden soll, entsprechend den Wünschen und Bedürfnissen des Mandanten vorzubereiten oder die bereits erstellte Satzung entsprechend den Interessen des Mandanten zu aendern, indem sie bewertet werden, die erforderlichen Dokumente über die Erfüllung der im Bankengesetz festgelegten Bedingungen der Gründer, der realen Gründer mit indirekten qualifizierten Anteilen und des Mitglieders des Vorstands der Gesellschaften vorzubereiten, diese Dokumente bei den entsprechenden Institutionen und Organisationen einzuholen, die erforderlichen Unterlagen, um sicherzustellen, dass die Mitglieder des Verwaltungsrats der Gesellschaften über die in den Corporate-Governance-Bestimmungen festgelegten Qualifikationen und die Berufserfahrung für die Durchführung der geplanten Tätigkeiten verfügen, vorzubereiten, die Vorbereitung der Unterlagen über die Finanz-, Management- und Organisationsstruktur der Gesellschaften, sicherzustellen, die Vorbereitung der Beteiligungsstruktur und des Organigramms der Gesellschaften sicherzustellen, die Vorbereitung von Geschäftsplänen für die geplanten Tätigkeitsbereiche der Gesellschaften sicherzustellen, die Vorbereitung von Projektionen in Bezug auf die Finanzstruktur der Gesellschaften sicherzustellen, die Vorbereitung eines Tätigkeitsprogramms, das die strukturelle Organisation der Gesellschaften aufzeigt, sicherzustellen, die Vorbereitung von Dokumenten zur Einrichtung der internen Kontroll-, Risikomanagement- und Innenrevisionssysteme der Gesellschaften im Einklang mit den einschlägigen Rechtsvorschriften, Gewährleistung der Funktionsfähigkeit, Eignung und Angemessenheit der internen Kontroll-, Risikomanagement- und Innenrevisionssysteme, Sicherstellung der Finanzberichterstattungssysteme sicherzustellen, die ethischen Grundsätze, denen die Gesellschaften und ihre Mitglieder unterliegen werden, vorzubereiten, all dieser Unterlagen beim Ausschuss für Bankenregulierung und -aufsicht (“BDDK”) einzureichen, das Verfahren zur Gründung der Gesellschaften durchzuführen, die erforderlichen Genehmigungen für die Gründung der Gesellschaften beim Handelsministerium, des Ausschuss für Kapitalmarket (“SPK”), des BDDK und anderen offiziellen Behörden einzuholen sowie und die Gründung einzutragen und bekanntzumachen,
- die Unterschriftsberechtigung oder interne Richtlinie über die Unterschriftsberechtigung von Gesellschaften entsprechend den Wünschen und Bedürfnissen des Mandanten vorzubereiten oder die bereits erstellte betreffende Dokumente entsprechend den Interessen des Mandanten zu aendern, indem sie bewertet werden, die hierfür erforderlichen Beschlüsse zufassen, die verbundenen Transaktionen einzutragen und bekanntzumachen, die Unterschriftserklärungen und Unterschriftssirkularen nach der Unterschriftsberechtigung oder der internen Richtlinie über dir Unterschriftsberechtigung vorzubereiten,
- alle interne Richtlinien, Politiken, Verfahren und Workflowtabellen von Gesellschaften entsprechend den Wünschen und Bedürfnissen des Mandanten vorzubereiten oder die bereits erstellte betreffende Dokumente entsprechend den Interessen des Mandanten zu aendern, indem sie bewertet werden, die hierfür erforderlichen Beschlüsse zufassen,
- die erforderlichen Dokumente über die Erfüllung der im Bankengesetz und der in den Bestimmungen zur Unternehmensführung festgelegten Qualifikationen der Verwaltungsratsmitglidern, des Prüfungsausschusses, des Kreditausschusses, des Generaldirektors, der stellvertretenden Generaldirektoren, der Regionaldirektoren und der Filialleiter („Senior Management“) vorzubereiten, diese Dokumente bei den zuständigen Institutionen und Organisationen einzuholen, all diese Dokumente bei der BDDK einzureichen, die Genehmigung der BDDK und anderer offizieller Behörden für die Personen, die in das Senior Management der Gesellschaften ernennen werden sollen, einzuholen, die erforderliche Geschäften im Zusammenhang mit der Ernennung und Entlassung von Personen beim Senior Management der Gesellschaft durchzuführen, sicherzustellen, die Vereidigung der Personen, die in die Geschäftsleitung der Unternehmen berufen werden sollen, vor dem örtlichen Handelsgericht sicherzustellen, die hierfür erforderlichen Beschlüsse zufassen und die verbundenen Transaktionen einzutragen und bekanntzumachen,
- die erforderliche Geschäften im Zusammenhang mit der Ernennung und Entlassung von der unabhängigen externen Rechnungsprüfungsgesellschaft bei der Gesellschaften, deren unabhängigen externen Rechnungsprüfung mit Rechnungsprüfungsgesellschaft unterliegt, durchzuführen, die hierfür erforderlichen Beschlüsse zufassen, die verbundenen Transaktionen einzutragen und bekanntzumachen,
- die Bescheinigung über die Bareinzahlung des Kapitals der Gesellschaften bei der zuständigen Behörden einzuholen, die Unterlagen, aus denen hervorgeht, dass das Kapital für die Durchführung der geplanten Tätigkeiten ausreicht, vorzubereiten, die Bescheinigung, dass mindestens 1/4 der Systemaufnahmegebühr in Höhe von 10 % des Mindestkapitals der Gesellschaften auf das Fondskonto eingezahlt wurde, bei der zuständigen Behörden einzuholen, die Sicherstellung der Übereinstimmung der Aktivitäten der Gesellscaften mit den Corporate-Governance-Vorschriften zuunterschützen, die Dokumente, aus denen hervorgeht, dass die Gesellschaften in dieser Hinsicht über ausreichendes Personal und technische Ausrüstung verfügen, vorzubereiten, die Dokumente, aus denen hervorgeht, dass die Gesellschaften über die Kompetenz verfügen, ihre Tätigkeitsbereiche auszuführen, vorzubereiten, all dieser Dokumente bei der BDDK einzureichen und die Betriebsgenehmigung der Unternehmen des BDDK einzuholen,
- die Satzungsaenderungen, insbesondere die Kapitalerhöhungen oder -herabsetzungen von Gesellschaften entsprechend den Wünschen und Bedürfnissen des Mandanten vorzubereiten oder die bereits erstellte Satzungsaenderungen, insbesondere die Kapitalerhöhungen oder -herabsetzungen entsprechend den Interessen des Mandanten zu aendern, indem sie bewertet werden, die Kapitalerhöhungen mit Barkapital aus internen oder externen Quellen oder Kapitalherabsetzungen durchzuführen, die erforderliche Genehmigung des Handelsministeriums, des SPK, des BDDK und anderer offizieller Behörden einzuholen, die Bezugsrechten bei Kapitalerhöhungen auszunutzen, die hierfür erforderlichen Beschlüsse zufassen, die verbundenen Transaktionen einzutragen und bekanntzumachen,
- die erforderlichen Geschäfte für die Eröffnung oder Schließung von Zweigstellen, Verbindungsbüros oder Lagern von in der Türkei oder im Ausland ansässigen Gesellschaften durchzuführen, die erforderliche Genehmigung des BDDK und anderer offizieller Behörden einzuholen, die hierfür erforderlichen Beschlüsse zufassen, die verbundenen Transaktionen einzutragen und bekanntzumachen,
- die Vertraege für die Verschmelzung, die Umwandlung, die Spaltung, den Erwerb von Aktiva und Passiva, den Austausch von Anteilen oder die Beteiligung an anderen Unternehmen von Gesellschaften entsprechend den Wünschen und Bedürfnissen des Mandanten vorzubereiten oder die bereits erstellte betreffende Vertraege entsprechend den Interessen des Mandanten zu aendern, indem sie bewertet werden, die erforderliche Genehmigung des BDDK und anderer offizieller Behörden einzuholen, die hierfür erforderlichen Beschlüsse zufassen, die verbundenen Transaktionen einzutragen und bekanntzumachen,
- die rechtlichen Due Diligence in Bezug auf die Bewertung von Gesellschaften vorzubreiten,
- die Geschaefte der Immobilien, Land-, See- und Luftfahrzeugen, gewerblichen Rechten wie Patenten, Gebrauchsmustern, Marken, geografischen Angaben oder traditionellen Produktnamen, Geschmacksmustern, die von den Gesellschaften erworben oder übertragen werden, durchzuführen und bei dem betrefenden Register einzutragen,
- die Geschaefte der gewerblichen Rechten wie Patenten, Gebrauchsmustern, Marken, geografischen Angaben oder traditionellen Produktnamen, Geschmacksmustern usw., die von den Gesellschaften eine Lizenz zu erhalten oder zu gewähren werden, durchzuführen und bei dem betrefenden Register einzutragen,
- die Verträgen über beschränkte dingliche Rechte wie Verpfändung von beweglichen Sachen, Hypotheken, Pfandrechte im Geschäftsverkehr, die an den Vermögenswerten der Unternehmen oder an den Vermögenswerten Dritter für die Sicherstellung der Forderungen der Gesellschaften begründet werden sollen, entsprechend den Wünschen und Bedürfnissen des Mandanten vorzubereiten oder die bereits erstellte betreffende Vertraege entsprechend den Interessen des Mandanten zu aendern, indem sie bewertet werden, vorzubereiten, die hierfür erforderlichen Beschlüsse zufassen, die erforderlichen Geschäfte durchzuführen und die verbundenen Transaktionen einzutragen und bekanntzumachen,
- die Aktien, Zertifikaten, Schuldverschreibungen, Nießbrauchzertifikaten, Handelswechseln, forderungsbesicherten Wertpapieren, anderen Schuldtiteln, einschließlich solcher, die auf Diskontbasis ausgegeben werden, Wertpapieren mit Kauf- und Tauschrecht und allen Arten von Wertpapieren der Gesellschaften auszugeben, die erforderliche Genehmigung des BDDK und anderer offizieller Behörden einzuholen, die hierfür erforderlichen Beschlüsse zufassen, die verbundenen Transaktionen einzutragen und bekanntzumachen,
- die Generalversammlungen, die Generalversammlungen der Vorzugsaktionäre oder der Anleihegläubiger, die Versammlungen des Verwaltungsrates, des Prüfungsausschusses und des Kreditausschusses von Gesellschaften abzuhalten, das rechtliches Gutachten zu den in diesen Sitzungen zu fassenden Beschlüssen zuerstellen und die verbundenen Transaktionen einzutragen und bekanntzumachen,
- die Mitwirkung bei der Führung der Aktien- und Beschlussbücher der Generalversammlungen, der Versammlungen des Verwaltungsrates, des Prüfungsausschusses und des Kreditausschusses von Gesellschaften,
- die Aktienübertragungsverträgen, Stimmrechtsverträgen, Aktionärsverträgen und ähnlichen Verträgen der Gesellschaften entsprechend den Wünschen und Bedürfnissen des Mandanten vorzubereiten oder die bereits erstellte betreffende Vertraege entsprechend den Interessen des Mandanten zu aendern, indem sie bewertet werden,
- die Vertraege, die die Baken mit ihren Kunden abschliessen werden möchten, über die Einlagenakzeptanzgeschäfte wie Termin- oder Sichteinlagen, TL oder Fremdwährung, die Partizipationsfondsakzeptanzgeschäfte, die Anlagegeschäfte wie Aktien, Repo, Fremdwährung, Investmentfonds, Schatzwechsel, Staatsanleihen, Termingeschäfte, Arbitrage, Eurobond, Goldkonto, Bar- oder Sachdarlehen, Wechsel- oder Warenkredit (Lombard), Diskont- und Zeichnungsdarlehen von handelbaren Wertpapieren, langfristiges Forderungsankaufsdarlehen (Fortfaiting), Konsortialkredit, Wohnungsbaudarlehen, Vorschuss, Geschäft, Finanzierung, Vorfinanzierung, Kontokorrent, Akzept, Aval, alle Arten von Zahlungs- und Inkassogeschäften, einschließlich Kreditgeschäften wie Indossamentsdarlehen, Barzahlungen und entmaterialisierte Zahlungs- und Überweisungsgeschäfte wie Überweisung, eft, Zahlungsanweisung, Swift, Zahlungsgeschäfte wie Akkreditiv, Zahlungsgeschäfte wie gegen Waren oder Dokumente, Nutzung von Korrespondenzbanken oder Scheckkonten, die Ausstellung von Schecks und anderen Wechseln, Depot- und Verwahrungsdienstleistungen, Leasinggeschäfte, die Ausgabe von Zahlungsinstrumenten wie Kreditkarten, Debitkarten und Reiseschecks und die Durchführung damit verbundener Tätigkeiten, Devisengeschäfte einschließlich Devisen; Kauf und Verkauf von Geldmarktinstrumenten; Kauf und Verkauf von Edelmetallen und Edelsteinen oder deren Verwahrung; Kauf, Verkauf und Vermittlung von Terminkontrakten, Optionsverträgen, einfachen oder komplexen Finanzinstrumenten einschließlich mehrerer derivativer Instrumente, Kapitalmarktinstrumenten, Rohstoffen, Edelmetallen und Devisen auf der Grundlage von Wirtschafts- und Finanzindikatoren, Kapitalmarktinstrumenten, Rohstoffen, Edelmetallen und Devisen; Terminkontrakte, Optionskontrakte, Kauf-, Verkaufs- und Vermittlungsgeschäfte von einfachen oder komplexen Finanzinstrumenten, die mehr als ein derivatives Instrument enthalten, Kauf und Verkauf von Kapitalmarktinstrumenten und Rückkauf- oder Wiederverkaufsverpflichtungsgeschäfte, Vermittlungsgeschäfte für den Verkauf von Kapitalmarktinstrumenten durch Emission oder öffentliches Angebot, Geschäfte zur Durchführung des Kaufs und Verkaufs von zuvor emittierten Kapitalmarktinstrumenten zu Vermittlungszwecken, Garantiegeschäfte wie Bürgschaften, Garantien und andere Verpflichtungen, die zugunsten anderer eingegangen werden, Anlageberatungsgeschäfte, Portfoliomanagement und -verwaltung, Market-Making für Handelsgeschäfte, Factoring- und Forfaitierungsgeschäfte, die Vermittlung von Geldkauf- und -verkaufsgeschäften auf dem Interbankenmarkt, Finanzleasinggeschäften, Versicherungsvermittlungs- und privaten Rentenvermittlungsdiensten, Projektfinanzierungen und die andere Bankdienstleistungen entsprechend den Wünschen und Bedürfnissen des Mandanten vorzubereiten oder die bereits erstellte betreffende Vertraege entsprechend den Interessen des Mandanten zu aendern, indem sie bewertet werden,
- die Vertraege, die die Vermögenverwaltungsgesellschaften mit ihren Kunden abschliessen werden möchten, über die Übernahme und Übertragung von Forderungen und anderen Vermögenswerten aus den Haupttätigkeitsbereichen der außerhalb des Versicherungsbereichs tätigen Herkunftsinstitute und von Forderungen, die nur aus Kreditversicherungsleistungen der im Versicherungsbereich tätigen Herkunftsinstitute stammen, Einziehung der übernommenen Forderungen, Liquidierung der Vermögenswerte, Umstrukturierung und Übertragung, Bereitstellung zusätzlicher Finanzmittel für die Schuldner zur Einziehung ihrer Forderungen, Ausarbeitung von Verträgen, die von Vermögensverwaltungsgesellschaften zur Erbringung von Vermittlungs-, Unterstützungs- und Beratungsleistungen für die Einziehung, Umstrukturierung oder Übertragung von Forderungen aus den Haupttätigkeitsbereichen der Mittelinstitutionen und anderen Vermögenswerten der Mittelinstitutionen an Dritte entsprechend den Wünschen und Bedürfnissen des Mandanten vorzubereiten oder die bereits erstellte betreffende Vertraege entsprechend den Interessen des Mandanten zu aendern, indem sie bewertet werden,
- die Vertraege, die die Gesellschaften für die Beschaffung von Unterstützungsleistungen abschliessen werden möchten, über die Verpflegung, den Transport und die Reinigung, die Lieferung, Wartung und Reparatur von technischen Geräten und Ausrüstungen aller Art, Schulungsdienstleistungen, Rechtsberatung, Beratungs- und Werbetätigkeiten, die Vermittlung von Dienstleistungen für das Personal, das vorübergehend oder dauerhaft in den oben genannten Bereichen eingesetzt wird, obwohl es in einem anderen Unternehmen beschäftigt ist, entsprechend den Wünschen und Bedürfnissen des Mandanten vorzubereiten oder die bereits erstellte betreffende Vertraege entsprechend den Interessen des Mandanten zu aendern, indem sie bewertet werden, die erforderliche Genehmigung des BDDK und anderer offizieller Behörden einzuholen,
- die Vertraege, die die Gesellschaften abschliessen werden möchten, über die Bewertung in der Bilanz ausgewiesene Aktiva und Passiva, erhaltene Sicherheiten für Kredite und sonstige Forderungen, Rechte und Pflichten aus Verträgen, bei denen Partei ist, Aktien, die Gegenstand einer Fusion, einer Spaltung oder eines Aktientauschs sind, oder Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, Erträge oder Aufwendungen aus Transaktionen außerhalb ihres Tätigkeitsbereichs entsprechend den Wünschen und Bedürfnissen des Mandanten vorzubereiten oder die bereits erstellte betreffende Vertraege entsprechend den Interessen des Mandanten zu aendern, indem sie bewertet werden, die erforderliche Genehmigung des BDDK und anderer offizieller Behörden einzuholen,
- die Vertraege, die die Gesellschaften abschliessen werden möchten, über die Rating zu emittierende Schuldtitel oder Kreditkunden entsprechend den Wünschen und Bedürfnissen des Mandanten vorzubereiten oder die bereits erstellte betreffende Vertraege entsprechend den Interessen des Mandanten zu aendern, indem sie bewertet werden, die erforderliche Genehmigung des BDDK und anderer offizieller Behörden einzuholen,
- die Dienst- oder Arbeitsverträgen und ähnlichen Vereinbarungen, die die Gesellschaften mit dem Arbeiter, einschließlich der leitenden Angestellten abschliessen werden möchten, entsprechend den Wünschen und Bedürfnissen des Mandanten vorzubereiten oder die bereits erstellte betreffende Vertraege entsprechend den Interessen des Mandanten zu aendern, indem sie bewertet werden,
- die Vertraege, die die Gesellschaften mit ihren Kunden abschliessen werden möchten, über Verkauf, Verkauf von beweglichen Sachen, Verkauf von Tieren, Verkauf von Immobilien, Verkauf auf Raten, Verkauf unter Eigentumsvorbehalt, Verkauf nach Muster, Konsignationsverkauf, Einzelhändler, Verkauf unter der Bedingung der Entdeckung und Besichtigung, Kauf, Vorkauf, Rückkauf, Tausch, Schenkung, Miete, gewöhnliche Miete, Umsatzmiete, Finanzierungsleasing, Lizenz, Unterlizenz, Patentlizenz, Markenlizenz, Softwarelizenz, Anleihe, Darlehen, Kredit, Dienstleistung, Werk, Bau, Bau gegen Wohnungen, Unterauftrag, Verlag, Vollmacht, Untervertretung, Agentur, Brokerage, Vermitlung, Vertrieb, Handelsvertretung, Straßen-, Schienen-, See- und Lufttransport, Verwahrung, Bürgschaft, Garantie, Gewährleistung, Übernahme von Handlungen Dritter, Entlastung, Vergliech, Forderungübertragung, Schuldübername, Factoring, Kontokorrent, Tauschhandeln, Joint-Venture, Franchising, Sponsoring, Beratung, Verwaltung, Abonnement, Werbung, Wartung, Reparatur, Unterstützung, Geheimhaltung, Management, Unternehmensberatung entsprechend den Wünschen und Bedürfnissen des Mandanten vorzubereiten oder die bereits erstellte obengenante Vertraege entsprechend den Interessen des Mandanten zu aendern, indem sie bewertet werden,
- die Berichten über die Prüfung der Übereinstimmung der von den Unternehmen abzuschließenden Verträge mit den türkischen Gesetzen und Rechtsvorschriften vorzubereiten,
- die erforderlichen Geschäfte für die Beendigung und Löschung aus dem Register von Gesellschaften durchzuführen, die hierfür erforderlichen Beschlüsse zufassen, die dreimalige hintereinandere Einladungen an die Gläubiger bekanntzumachen, die erforderliche Genehmigung des BDDK und anderer offizieller Behörden einzuholen, die verbundenen Transaktionen einzutragen und bekanntzumachen,
- die Anfechtungsklagen gegen die Entscheidungen des BDDK über die Ablehnung der Anträge auf Gründungs- oder Tätigkeitsgenehmigung der Gesellschaften zuerheben,
- die Anfechtungsklagen gegen die Entscheidungen des BDDK über die Aufhebung der Gründungs- oder Tätigkeitsgenehmigung der Gesellschaften oder die Einschränkung der Tätigkeitsgenehmigung oder die Übertragung der Gesellschaften an den TMSF zuerheben,
- die Anfechtungsklagen gegen die von BDDK gegen die Gesellschaften oder die Senior Management verhängten Bußgelder, zuerheben,
- die Klagen oder Ermittlungen gegen Gesellschaften oder Senior Management aufgrund unerlaubte Handlungen, Behinderung der Rechte der Inhaber von Einlagen- und Beteiligungsfonds, Unterlassung von Korrektur-, Abhilfe- und Beschränkungsmaßnahmen, Nichtvorlage von Informationen und Unterlagen, die von den zuständigen Behörden und Rechnungsprüfern angefordert werden, und deren Behinderung bei der Erfüllung ihrer Aufgaben, Verstoß gegen die Pflicht zur Aufbewahrung von Unterlagen, falsche Angaben, nicht aufgezeichnete Transaktionen und falsche Buchführung, Blockierung, Störung, Zerstörung oder Veränderung des Systems, Schädigung des Rufs, Offenlegung von Geheimnissen, Veruntreuung zuverteidigen,
- die Nichtigkeits- und Anfechtungsklagen gegen Beschlüsse der Generalversammlungen, der Generalversammlungen der Vorzugsaktionäre oder der Anleihegläubiger, der Versammlungen des Verwaltungsrates des Prüfungsausschusses, des Kreditausschusses von Gesellschaften zuerheben oder solche Klagen gegen Mandanten zuverteidigen,
- die Haftungsklagen gegen Senior Management von Gesellschaften zuerheben oder solche Klagen gegen Mandanten zuverteidigen,
- die Klagen wegen Verstoßes über das Wettbewerbsverbot gegen Senior Management von Gesellschaften zuerheben oder solche Klagen gegen Mandanten zuverteidigen,
- die Klagen über die Ausschluss von Gesellschaftern von Gesellschaften zuerheben oder solche Klagen gegen Mandanten zuverteidigen,
- die Auflösung und Liquidationsklagen von Gesellschaften zuerheben oder solche Klagen gegen Mandanten zuverteidigen,
- die Klagen über die Streitigkeiten oder Vollstreckungsverfahren im Zusammenhang mit der Forderungen gegen die Kunden von Gesellschaften zuerheben oder solche Klagen gegen Mandanten zuverteidigen,
- die Klagen über die Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Arbeiter von Gesellschaften zuerheben oder solche Klagen gegen Mandanten zuverteidigen,
- die Klagen über die Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Steuer von Gesellschaften zuerheben oder solche Klagen gegen Mandanten zuverteidigen,
- die Klagen über die Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Sozialversicherungsbeiträge von Gesellschaften zuerheben oder solche Klagen gegen Mandanten zuverteidigen,
- die Erbringung aller Arten von Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Bank- und Finanzrecht.